Präambel
Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen der SECOM Zutrittssysteme GmbH und Jack-In GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Bereich Zutrittskontrollsysteme, einschließlich Montage, Software, Wartung und Serviceleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als anerkannt.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers, einschließlich Beratung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Support und Softwarelieferung.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
1.3 Für Softwarelieferungen gelten gegebenenfalls zusätzliche Lizenzbedingungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Eine Bestellung gilt als Angebot. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich netto in EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz.
3.4 Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug:
- Systeme des Auftraggebers einschränken oder deaktivieren (z. B. keine Neuausstellung von Transpondern)
- Den Support aussetzen
- Weitere Lieferungen oder Leistungen zurückhalten
- Systeme dauerhaft deaktivieren („Abkündigung“), inkl. JACK und PMS
4. Lieferung und Leistung
4.1 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
4.2 Die Gefahr geht bei Übergabe an den Transporteur oder bei Bereitstellung der Leistung über.
4.3 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen kann die Lieferfrist verlängert oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferten Waren und Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
5.2 Eine Veräußerung oder Verpfändung vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
6. Gewährleistung
6.1 Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung/Übergabe.
6.2 Nach Wahl des Auftragnehmers erfolgt Nachbesserung oder Ersatz.
6.3 Ausgenommen sind:
- Dienstleistungen (z. B. Montage, Support)
- Reisezeiten
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder nicht autorisierte Softwareänderungen
- Natürliche Abnutzung
6.4 Fahrtkosten, Demontage und Wiedermontage trägt der Auftraggeber, auch im Gewährleistungsfall.
6.5 Besteht kein Gewährleistungsfall, trägt der Auftraggeber sämtliche Prüfungskosten.
7. Fremdsysteme und Schnittstellen
7.1 Für Funktion, Kompatibilität und Zuverlässigkeit von Fremdsystemen und Schnittstellen wird keine Gewähr übernommen.
7.2 Aufwand für Abklärung oder Schnittstellenprüfung wird laut Stundensatz verrechnet.
7.3 Kosten durch Schnittstellen-Partner gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Support
8.1 Supportanfragen sind ausschließlich an support@secom.at zu richten – mit möglichst genauer Beschreibung inkl. Datum und Uhrzeit.
8.2 Stundensätze:
- Für Inbetriebnahme, Montage, Schulung, Software-Entwicklung gelten laut gültiger Preisliste.
- Abrechnung je angefangene halbe Stunde.
- 50 % Zuschlag für Support von 17:00 - 20:00 Uhr.
- 100 % Zuschlag für Support bei Nachtstunden/ Wochenenden/ Feiertagen.
8.3 Supportzeiten:
Mo–Do: 08:00 – 16:30 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Support außerhalb dieser Zeiten ist freiwillig und nicht garantiert.
9. Haftung
9.1 Es wird nur für Schäden gehaftet, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
9.3 Haftungsausschluss bei:
- Verzicht auf SVP-Schlösser (Panik-Funktion E) – besonders bei sicherheitsrelevanten Türen
- Verwendung von Fremdkomponenten (z. B. Schlösser oder Karten)
9.4 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens nach 36 Monaten.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
10.1 Auftraggeber muss erforderliche Informationen bereitstellen und Zugang zu Installationsorten ermöglichen.
10.2 Verzögerungen durch Dritte im Einflussbereich des Auftraggebers können Termine verschieben.
10.3 Kosten durch mangelhafte Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers in ihrer aktuellen Fassung unter www.secom.at/datenschutz.
11.2 Vertrauliche Informationen, insbesondere Zugangsdaten, dürfen nicht weitergegeben werden.
11.3 Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
12. Rücksendungen und Stornierungen
12.1 Rücksendungen nur nach schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Auftraggebers.
12.2 Sonderanfertigungen sind von Rückgabe ausgeschlossen.
13. Softwarelizenzierung
13.1 Software darf nur gemäß den Lizenzbedingungen genutzt werden.
13.2 Bei Drittanbieter-Software gelten deren Bedingungen.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.